Das Bundesamt für den Zivildienst ist zuständig für alle Angelegenheiten rund umden Zivildienst. Dies betrifft einerseits das Anerkennungsverfahren (Abteilung II) und zumanderen die praktischen Fragen bei der Durchführung des Dienstes (Abteilung I).
Ungefähr in dieser Reihenfolge hat man es als Zivildienstleistender mit dem BAZ zu tun:
Umgekehrt betreut das BAZ natürlich auch die Zivildienststellen. Denn auch dieDienststellen müssen als zivildienstfähig anerkannt werden und wenden sich bei Fragen wieder an das Bundesamt.
Bei Streitigkeiten zwischen Zivi und Dienststelle, die weder vor Ort noch in der Organisation der Dienststelle geklärt werden können, ist das Bundesamt der Ansprechpartner. Das BAZ vertritt sowohl Zivis als auch Dienststellen und kann Sachverhalte unabhängig begutachten. Zudem kann es Dienststellen und Zivis Weisungen erteilen.
Organisatorisch gehört das BAZ zum Bundesfamilienministerium (BMFSFJ). Es wurde 1973 eingerichtet und hat seitdem den Sitz in Köln.