Dieses Gesetz schützt deinen Arbeitsplatz, wenn du zum Zivildienst oder zum Wehrdienst eigezogen wirst. Für die Dauer des Dienstes ruht das Arbeitsverhältnis. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind von der Leistung befreit - du arbeitest nicht, der Arbeitgeber zahlt nicht. Der Arbeitgeber darf in dieser Zeit, von der Zustellung des Bescheids bis zur Entlassung, auch nicht kündigen. Kündigt er doch, so muss er beweisen dass die Kündigung nichts mit der Ableistung des Zivildienstes zu tun hat.
Wichtig: Der Einberufungsbescheid muss dem Arbeitgeber unverzüglich vorgelegt werden.
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag nützt das jedoch nichts: die vereinbarte Befristung gilt weiter, ganz unabhängig vom Zivildienst. Auch für kleine Betrieben mit wenigen Mitarbeitern gibt es ausnahmen, da diese sonst bei mehreren Wehrpflichtigen kaum noch arbeiten könnten.