Das Zivildienstgesetz regelt die Aufgaben des Zivildienstes sowie die Rechte und Pflichten der Zivis.
Seit 1960 ist der Zivildienst gesetzlich geregelt, zunächst als Ersatzdienst im Ersatzdienstgesetz (ErsDiG), heute im ZDG. Das Gesetz wird laufend den aktuellen Entwicklungen und politischen Zielen angepasst. Etwa sinkt die abzuleistende Zivildienstzeit seit Jahren.